
Pflegekontrollbesuche § 37 Abs.3
Der Pflegesatz nach § 37 Abs.3 SGB XI ist ein von der Pflegekassen vorgeschriebener Einsatz zur Überprüfung der Pflegesituation bei den Patienten.
Wir sind zum viertel- bzw. halbjährigen Einsatz und zur Erstellung des erforderlichen Gutachten für die Angehörigen, die teilweise oder ständig die Pflege selbst ausführen, berechtigt!

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