Pflegegeld / Leistungen

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Pflegegeld / Leistungen

 

Wann haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?



Seit dem 01.01.1995 haben pflegebedürftige Personen Anspruch aus Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung!

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:



Die zu pflegende Person muss für einen Zeitraum von länger als 6 Monaten wegen einer körperlichen, oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erhöhtem Maße hilfsbedürftig sein.

Die zu pflegende Person benötigt Hilfe bei den zum Tagesablauf zählenden, ständig wiederkehrenden Arbeiten des täglichen Lebens. (d.h. Hilfe bei der Körperpflege, beim An-/und Auskleiden, beim Toilettengang, beim Aufstehen und/ oder zu Bett gehen, bei Bewegungseinschränkung oder beim Essen und Trinken)

Um Leistungen von Ihrer Pflegekasse zu erhalten, müssen SIE oder Ihre Angehörigen vorab ein Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen !

Die Pflegekasse läßt über den med. Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Gutachten über den Umfang ihrer Pflegebedürftigkeit erstellen. Dies geht auch in Spanien!

WICHTIG! Wird der Antrag genehmigt, haben Sie Anspruch ab Antragstellung!

Welche Leistungen können Sie erhalten?

Das Gutachten des MDK ist die Basis für Ihre Pflegekasse zur Einstufung in eine Pflegestufe!

Es gibt ff. Pflegestufen: Stand 2009
Pflegestufe I - Pflegestufe II - Pflegestufe III

1. Geldleistungen

Ab 01.01.1995 - Stufe I = 205.- Stufe II = 410.- Stufe III = 665.-

Ab 01.07.2008 - Stufe I = 215.- Stufe II = 420.- Stufe III = 675.-

Ab 01.01.2010 - Stufe I = 225.- Stufe II = 430.- Stufe III = 685.-

Ab 01.01.2012 - Stufe I = 235.- Stufe II = 440.- Stufe III = 700.-

wird in Spanien gezahlt!

2. Sachleistungen
3. Kombinationsleistungen
Diese Leistungen werden derzeit nicht in Spanien gezahlt!



Wir sind für Sie da!

 

Gerne begleiten wir Sie auf Wunsch vom Tag der Antragstellung über die Einstufung

durch den MDK bis hin zur Erteilung der Pflegestufe!


Bei einer eventuellen Ablehnung helfen wir Ihnen beim Widerspruchsverfahren.


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